Privathaftpflicht für Singles
Privathaftpflicht für Singles damit Sie sich bei Fehlern die Sie machen entspannt zurück lehnen können. Unsere Privathaftpflichtversicherung
- Hohe Versicherungssumme – 100 Millionen € für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei Personenschäden maximal 15 Millionen € je verletzte oder getötete Person.
- Weltweiter Schutz – Genießen Sie auch im Ausland optimalen Versicherungsschutz.
- 24-Stunden-Service – Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
- Gute Konditionen – Günstige Tarife, umfangreicher Versicherungsschutz und persönliche Beratung.
Wichtig! Forderungsausfalldeckung
Erleiden Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Verursacher wegen Zahlungsunfähigkeit nicht begleichen kann, springt die PH Classic ein.
Sie erhalten einen Forderungsausfall für die selbst erlittenen Schäden, die der zahlungsunfähige und nicht haftpflichtversicherte Schadensverursacher nicht begleichen kann. Der Versicherungsschutz gilt in den EU-Staaten, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein und die Deckungssumme ist 50 Millionen €.
Privathaftpflicht für Singles sparen Sie als Single über 60 % – Ihre günstige Privathaftpflichtversicherung im Preis-Leistungsvergleich
Beispiel: Jahresbeitrag Private Haftpflichtversicherung mit vergleichbaren Leistungen:
- Singletarif
- nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt
- Alter: 51 Jahre
- jährliche Zahlweise
- ohne Vorschaden
- ohne Selbstbeteiligung
Günstig gegen finanzielle Folgen abgesichert: Privathaftpflicht für Singles
Wann bin ich in der Privathaftpflicht versichert?
Sie sind versichert als:
- Fußgänger.
- Radfahrer, einschließlich der Teilnahme an einem Radrennen (z. B. Triathlon, Straßenrundfahrten) oder dem Training dazu, vorausgesetzt, das Training und die Teilnahme am Wettkampf erfolgen privat.
- Freizeitsportler, wie z. B. Inlineskater.
- Aufsichtspflichtiger über Minderjährige.
- Halter zahmer Haustiere, wie Katze, Hamster oder bestimmte Assistenzhunde (für alle sonstigen Hunde und Pferde benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung).
- Besitzer eines Öltanks.
- Mieter einer Wohnung.
- Inhaber eines Ein- / Zweifamilienhauses in Deutschland oder eines Ferien- / Wochenendhauses in Deutschland, welches Sie ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen.
- Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen Personen.
- Bauherr bei An- und Umbauten, z. B. an Ihrem selbst bewohnten Einfamilienhaus bis zu einer Bausumme von 200.000 €.
- Beim Gebrauch von z. B. nicht versicherungspflichtigen
- Aufsitzrasenmähern oder
- Elektrorollstühlen.
- Bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten oder freiwilligen sozialen Engagements.
Was ist in der Privathaftpflicht für Singles versichert?
Forderungsausfalldeckung | Sie erhalten einen Forderungsausfall bei selbst erlittenen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschäden, die der zahlungsunfähige Schadensverursacher nicht begleichen kann. Der Versicherungsschutz gilt in den EU-Staaten, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein und ist auf 50 Millionen € begrenzt. Zudem übernehmen wir auch die Kosten zur Rechtsverfolgung in bestimmtem Umfang. |
Verlust fremder Schlüssel | Wir leisten beim Verlust fremder privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzter Schlüssel. |
Schäden durch deliktunfähige Personen | Wir begleichen unter bestimmten Voraussetzungen auch Schäden, die durch mitversicherte, deliktunfähige Kinder verursacht werden. Das Gleiche gilt für Schäden durch versicherte Erwachsene, die
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Immobilien | Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Inhaber bestimmter im Inland gelegener Immobilien. Das gilt z. B. für Wohnungen, ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Immobilien von Ihnen und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Mitversichert sind hierbei auch:
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Schäden bei Nachbarschaftshilfe | Wir leisten für Schäden, die durch Gefälligkeitshandlungen (z. B. beim Umzug) entstehen. |
Rundum sicher mit dem Fahrrad unterwegs
Fahrradfahren ist eine beliebte Freizeitaktivität. Die Teilnahme am Straßenverkehr birgt aber auch Gefahren. Ein plötzliches Missgeschick kann zu großen Schäden führen.
Mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung der HUK-COBURG sind Sie als Fahrradfahrer gut abgesichert und geschützt, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen.
Sichern Sie sich nicht nur im Straßenverkehr ab, sondern auch Ihr Fahrrad selbst. In unserer Hausratversicherung können Sie neben Ihrem Inventar auch Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichern.
Zusätzlich ist auch der Fahrradschutzbrief inklusive, welcher z.B. die Organisation eines Pannendienstes oder den Transport zur nächsten Werkstatt beinhaltet.
Weitere Risiken absichern – Privathaftpflichtversicherung PLUS
sich mit der Privathaftpflichtversicherung PLUS gegen weitere Risiken ab:
Flugmodelle (z. B. Drohnen, Hubschrauber) | Wir versichern den privaten Gebrauch elektrisch angetriebener Flugmodelle über 250 g und bis zu 5 kg Startmasse. |
Falsches Betanken | Wir sichern Sie als Fahrer eines fremden Kraftfahrzeugs mit bis zu 3.000 € ab, wenn Sie dieses falsch getankt haben. Versichert sind unmittelbare Schäden. |
Tageselternrisiko | Sie genießen Versicherungsschutz bei einer entgeltlichen Betreuung von minderjährigen Kindern als Tageseltern und Babysitter. Vorausgesetzt, die Betreuung findet außerhalb eines Betriebs oder einer Einrichtung statt. |
Nebenberufliche Tätigkeiten | Versicherungsschutz besteht u. a., wenn Sie nebenberuflich Nachhilfe- oder Musikunterricht erteilen sowie eine nebenberufliche Tätigkeit als Alleinunterhalter, Zeitungszusteller, Meinungsforscher oder Flohmarktverkäufer bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 € ausüben. Weitere Tätigkeiten:
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Vermietung eines Ferienhauses /einer Ferienwohnung | Unsere PH PLUS bietet Schutz für Schäden aus der Vermietung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein. Vorausgesetzt, es erfolgt keine Bewirtung. |
Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Wie sinnvoll ist die Private Haftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflicht ist als Basisversicherung für Jedermann wichtig und wirklich sinnvoll.
Ohne Privathaftpflicht haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen, wenn jemand durch Ihre Schuld zu Schaden kommt.
Ein unachtsamer Moment – und Sie müssen im schlimmsten Fall Ihr Leben lang zahlen. Gerade Personenschäden können sehr teuer werden.
Mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung sind Sie besonders günstig gegen finanzielle Folgen abgesichert.
Was deckt eine Private Haftpflichtversicherung ab?
Leistungen erbringt die Private Haftpflichtversicherung wenn
- eine Person verletzt oder getötet wurde (Personenschaden),
- eine Sache beschädigt oder zerstört wurde (Sachschaden),
- ein reiner Vermögensschaden verursacht wurde.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet für alle Schäden aufzukommen, die Sie einem Dritten schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe.
Wenn Sie eine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, werden solche Schäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen € für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden – bei Personenschäden maximal 15 Millionen € je verletzte oder getötete Person – übernommen.
Ihre Private Haftpflichtversicherung führt neben der Zahlung des Schaden auch eine Prüfung der Haftpflichtfrage durch. Konkret wird überprüft, ob Sie für einen Schaden haftbar gemacht werden können und gegebenenfalls wehrt Ihre Versicherung den Anspruch ab.
Ausgeschlossen sind in der Regel nur Schäden, die absichtlich verursacht werden.
Was kostet die Private Haftpflichtversicherung?
Sie sind Single und im öffentlichen Dienst beschäftigt? Dann können Sie sich bei uns schon ab 28,78 €* im Jahr absichern. Den Familienschutz gibt es ab günstigen 39,10 €** jährlich.
Bei einem Single-Tarif sind Partner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Sie können sie aber auch nachträglich noch mit in den Tarif aufnehmen lassen.
Berechnen Sie einfach selbst in wenigen Minuten Ihren Beitrag – es lohnt sich!
Ist eine Private Haftpflichtversicherung Pflicht?
Nein, die Private Haftpflichtversicherung ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Dennoch ist die Privathaftpflicht ein Basic unter den Versicherungen. Sie ist dringend zu empfehlen, da mit geringem Kostenaufwand auch höchste Deckungssummen abzusichern sind.
Kann der Vermieter eine Private Haftpflichtversicherung verlangen?
Als Vermieter kann man nicht ohne weiteres fordern, dass Mieter eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Derartige Klauseln in einem Mietvertrag sind unwirksam.
Für den Mieter besteht keine Verpflichtung eine Private Haftpflichtversicherung abzuschließen, allerdings muss er verursachte Schäden ersetzen. Daher empfiehlt sich die Privathaftpflicht für ihn.
Sind Mietsachschäden versichert?
Mietsachschäden sind eine spezielle Form von Sachschäden. Sie betreffen alle Schäden, die an der Mietwohnung und dem festverbauten Inventar (z. B. Badezimmerausstattung, Türen, Bodenbeläge) entstehen.
Bei versehentlich verursachten Mietsachschäden leistet die Versicherung bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme.