Hundehalterhaftpflicht

Für ihren vierbeiner hier abschließen

Ihre Hundehaftpflicht schon ab 61 € * im Jahr: Umfassender Schutz für den besten Freund des Menschen

Welcher Hundebesitzer kennt es nicht? Der treue Vierbeiner ist gut erzogen und verursacht plötzlich doch unbeabsichtigt einen Schaden.

Z. B., weil er während eines Spaziergangs auf einmal auf die Straße stürmt und dadurch ein Verkehrsunfall entsteht. Oder aus dem Tollen mit dem Nachbarshund wird plötzlich Ernst und beide Tiere beißen sich.

Sollte Ihr Hund im Rahmen solcher oder ähnlicher Vorfälle für einen Schaden verantwortlich sein, müssen Sie als Hundehalter dafür aufkommen.

Da ist es hilfreich, wenn Sie eine Hundeversicherung haben, die im Schadenfall einspringt.

Hundehaftpflicht Ihre Vorteile einer solchen Versicherung

Schließen Sie bei uns eine Hundehaftpflicht ab, profitieren Sie von einer Versicherung mit hoher Deckungssumme. Und zwar 15 Millionen Euro je Versicherungsfall für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Außerdem bieten wir Ihnen damit auch eine optimale Absicherung auf Reisen im weltweiten Ausland, z. B. wenn Ihr geliebtes Haustier im Urlaub einen Schaden verursachen sollte.

Unsere hohe Leistungsfähigkeit als Schadenversicherer wurde zudem durch die unabhängige Rating-Agentur Assekurata ausgezeichnet (10/2021).

Hunde­haftpflicht – Ein „Muss“ für jeden Hundebesitzer hier abschliessen.

Erleidet ein Dritter Schaden durch Ihren Hund, haften Sie als Hundehalter dafür – und das kann je nach Schadenhöhe ganz schön ins Geld gehen. Unsere Haftpflichtversicherung für Hunde sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab.

Wo ist die Hunde­haftpflicht Pflicht?

In folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde vorgeschrieben:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Thüringen
 
In folgenden Bundesländern ist die Pflicht abhängig von verschiedenen Faktoren:
  • In Nordrhein-Westfalen für Hunde ab 40 cm Höhe bzw. 20 kg Gewicht.
  • In Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein nach Rasse.
  • In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist.
  • Im Saarland gibt es eine Verordnung für den Schutz der Bevölkerung vor Hunden, die als gefährlich eingestuft werden. 


Keine Versicherungspflicht
 besteht einzig in Mecklenburg-Vorpommern

Für Halter von großen Hunden und insbesondere Kampfhunden ist die Hundeversicherung also fast überall Pflicht. Wir bieten allerdings für bestimmte Hunderassen keine Haftpflicht an, u. a.:

  • Alano
  • American Bulldog, Pit-Bull
  • Rottweiler
  • Staffordshire Terrier

Was ist bei einer Hunde­haftpflicht­versicherung versichert?

Mit einer Hundeversicherung decken Sie zahlreiche mögliche Schadenfälle ab. Diese umfassen u. a. die folgenden Leistungen:

  • Sachschäden an gemieteten oder geliehenen Dingen, wie Mietsachschäden an der Wohnung. Z. B. weil Ihr Vierbeiner im Urlaub in der gemieteten Ferienwohnung die Tür zerkratzt, weil er nach draußen möchte. Für bestimmte bewegliche Sachen gibt es eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 €.
  • Personenschäden, die entstehen, wenn Ihr Hund jemanden beißen sollte.
  • Vermögensschäden, z. B.: Sie nehmen Ihren Hund mit ins Cafè. Die freundliche Kellnerin bringt eine Schale Wasser für das Tier, dass sich aber als undankbar erweist. Es schnappt nach der Kellnerin und zerreißt ihr die Schürze.
  • Schäden, die während des Besuchs von Turnieren und Schauvorführungen entstehen.
  • Schäden durch ungewollte Deckakte.
  • Verletzungen vor, während oder nach der Hundeschule, die Ihr Liebling anderen Tieren zufügt.
  • Sollte Ihr bester Freund Nachwuchs bekommen, dann sind Welpen ab Geburt bis zu einem Jahr mitversichert, solange Sie in Ihrem Besitz als Versicherungsnehmer sind.
  • Schäden, die das Tier während privaten Fahrten mit einem Schlitten verursacht.

Informieren Sie uns über einen dieser Schadenfälle (oder einen ähnlichen Vorfall), prüfen wir die Haftpflichtfrage und erstatten Ihnen bei berechtigten Ansprüchen die entstandenen Kosten.

Sollten etwaige Ansprüche gegenüber Ihnen unberechtigt sein, wehren wir diese ab – notfalls auch vor Gericht. Die Hundeversicherung fungiert somit auch als eine Art Rechtsschutzversicherung. Bei so einer Absicherung können Sie Ihre Zeit sorgenfrei mit Ihrem geliebten Vierbeiner verbringen.

Übrigens: Die Hundehaftpflicht zählt in einigen Bundesländern zu den Pflichtversicherungen. Und auch immer mehr Hundeschulen und Hundesitter erwarten diese finanzielle Absicherung.

Was kostet die Hunde­haftpflicht?

Bei der Familienhundeversicherung der HUK-COBURG können Sie bis zu 5 Hunde Ihres Haushaltes für nur 61,00 € im Jahr* (also ungefähr 5 € im Monatversichern lassen. 

Dafür haben Ihre Lieblinge weltweit umfassenden Haftpflichtschutz und für den Fall der Fälle einen Versicherungsschutz in Höhe von 15 Millionen €.

Leistungsbeispiele der Hundehalterhaftpflicht

Verletzung in der Hundeschule

Nach dem Unterricht kommt es zwischen zwei Hunden zu einer Rangelei, wobei der andere Hund von Ihrem Liebling gebissen wird.

Schäden beim Gassi gehen

Ihr Hund springt einen entgegen kommenden Jogger an und beschädigt dabei dessen Regenjacke.

Mietsachschäden

Ihr Hund zieht den mit dem Abfluss verbundenen Ableitungsschlauch der Waschmaschine heraus – es entsteht ein Wasserschaden an der gemieteten Wohnung.