Ihre Dienst­haftpflicht: Die Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht-Versicherung für den öffentlichen Dienst

Ein hohes Arbeitspensum, Zeitdruck und neue Gesetze prägen den Arbeitsalltag vieler Beamter und Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Da können schnell Fehler unterlaufen.

Mit Ihrer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen solcher Missgeschicke ab.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an Ihren Berater Steffen Hausdörfer.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Gute Konditionen – Sehr günstiger Beitrag.
  • Hohe Versicherungssumme – 100 Millionen € für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall (Personenschäden bis max. 15 Millionen € je verletzte oder getötete Person).
  • Flexibilität – Wählen Sie von 50.000 € bis 250.000 € für die Absicherung von Vermögensschäden.
  • Ausgezeichnet – Die unabhängige Rating-Agentur Assekurata bestätigt unsere hohe Leistungsfähigkeit als Schadenversicherer (10/2021).

Sie sind interessiert? Kontaktieren Sie mich gerne!

Für wen ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Polizisten und Lehrer haben es oft selbst erlebt: Versehentlich wurde bei einem Einsatz das Eigentum von Unbeteiligten beschädigt oder ein Schüler hat sich in der Pause verletzt.

Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung, um sich auch gegen grob fahrlässige Schäden während der Dienst- & Amtszeit abzusichern.

Was deckt eine Dienst­haftpflicht­versicherung ab?

Für Schäden, die Sie bei der Ausübung Ihres Amtes verursachen, können Sie möglicherweise persönlich haftbar gemacht werden. Der angerichtete Schaden an PersonenSachen oder Vermögenswerten wird in bestimmten Fällen nicht vom Dienstherrn getragen.

Mit der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (oft auch Diensthaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung genannt) sichern Sie sich optimal gegen die finanziellen Folgen ab.

Ihre Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Ihnen also Schutz vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen.

Wie unterscheiden sich Dienst­haftpflicht und Privat­haftpflicht?

Im öffentlichen Dienst gelten andere Haftungsanforderungen. Eine Privathaftpflichtversicherung haftet nur für Schäden im privaten Bereich, Ihre Diensthaftpflichtversicherung deckt hingegen im Amt verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.

Als Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung schützt Sie die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung z. B.:

  • Wenn sich auf einer Klassenfahrt einer Ihrer Schüler verletzt.
  • Wenn Sie bei einem Polizeieinsatz das Eigentum von Unbeteiligten beschädigen.
  • Wenn Sie versehentlich eine virenverseuchte dienstliche E-Mail in Umlauf bringen.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber aufgrund eines versäumten Termins finanzielle Schäden erleidet.

Vermögensschäden können flexibel in einer Höhe von 50.000 € bis 250.000 € abgesichert werden. Im Standardtarif sind je Versicherungsfall bis zu 50.000 € abgedeckt. Gegen einen Zusatzbeitrag kann die Deckungssumme erhöht werden.

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Der HUK-COBURG-Experte Oliver Ludwig im Gespräch zur Bedeutung der Amts­haftpflicht

Warum benötigen Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Interview über die Bedeutung der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit Oliver Ludwig, HUK-COBURG Experte

Beamte und Tarifbeschäftige sind im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern nicht über ihren Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn gegen ein Risiko im beruflichen Bereich abgesichert.

Wenn ihnen also während ihrer Arbeitszeit durch Zeitdruck oder aus einem anderen Grund ein Fehler unterläuft, müssen sie selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.

Warum würden Sie Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst dazu raten, eine Versicherung abzuschließen?

Wir bieten die Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht immer in Verbindung mit der Privathaftpflichtversicherung an. Jeder weiß, wie schwerwiegend hier die Folgen sein können.

Genau wie im privaten Bereich ist es wichtig, eine solche Versicherung auch für den beruflichen Bereich abzuschließen. Denn grundsätzlich trifft jeden das Risiko. Niemand kann sich vor solchen Fällen schützen.

Außerdem sind die Beiträge sehr günstig. Wir sprechen hier von 9 bis 79 € im Jahr, mit denen man sich mit unserer Diensthaftpflichtversicherung rundum absichert. Da sollte man nicht lange überlegen.

Und gegen ein solches Risiko können sie sich nur durch eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern?

Genau richtig. Letztendlich ist es ja eine freiwillige Versicherung, die man abschließen kann, aber nicht muss. Für viele ist das Risiko jedoch zu abstrakt. Sie sehen die Notwendigkeit einer solchen Versicherung nicht.

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Die Jahresbeiträge zur Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  Berufsgruppe 1 Berufsgruppe 2 Berufsgruppe 3
Amts- und Vermögensschaden-haftpflichtversicherung 9,00 € 19,00 € 79,00 €
Erhöhung der Versicherungssumme für Vermögensschäden (je 10.000 €) 1,00 € 2,50 € 7,50 €


Jahresbeiträge je Person (zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung Classic)

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Amtshaftpflicht- und Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung? Hier finden Sie die versicherbaren Berufsgruppen.

Erweitern Sie Ihre Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Gehen Sie auf Nummer sicher und erweitern Sie Ihre Diensthaftpflicht gegen einen geringen zusätzlichen Betrag um folgende Sach- und Vermögensschaden-Deckungen:

  Jahresbeiträge je Person
Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum für Bundeswehr-, Polizei- und Zollangehörige 
7,00 €
Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht­versicherung 
10,00 €

Das Diensthaftpflicht-Paket gegen Haftungsrisiken im öffentlichen Dienst: Ihre Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht!

Sie sind interessiert? Kontaktieren Sie mich gerne!

Häufige Fragen zur Amts- und Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Wer braucht eine Dienst­haftpflicht?

Wann sollte man eine Amts- bzw. Dienst­haftpflicht­versicherung abschließen?

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufs­haftpflicht­versicherung, einer Dienst­haftpflicht­versicherung und einer Amts­haftpflicht­versicherung?

Wer haftet, wenn der Dienstherr nicht die Verantwortung übernimmt?

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